BEG-Förderungen für unsere Systeme
BEG-Förderung für Wärmepumpen
Wichtige ÄnderungenDie Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, wurde zum 21.07.2026 umfassend angepasst. Für Wärmepumpen stehen weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Gleichzeitig ändern sich Fördersätze, Boni und die Höhe der förderfähigen Kosten.
Das Wichtigste zur BEG-Förderung 2026 auf einen Blick
- Die neuen BEG-Förderbedingungen gelten ab dem 21.07.2026.
- Die Grundförderung für förderfähige Wärmepumpen beträgt 30 %.
- Boni können den Zuschuss erhöhen, insbesondere beim frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen.
- Die förderfähigen Kosten sinken in den kommenden Jahren schrittweise.
- Die Förderung konzentriert sich künftig stärker auf den Wechsel von fossilen Heizungen zu erneuerbaren Heizsystemen.
Förderung für Einfamilienhäuser und selbstgenutztes Wohneigentum
EinfamilienhausFörderfähige Kosten beim Heizungstausch
Für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe können ab dem 21.07.2026 bei der ersten Wohneinheit maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten angesetzt werden.
Diese Obergrenze reduziert sich anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um 750 Euro. Bis zum zweiten Halbjahr 2030 sinkt sie dadurch schrittweise auf 22.000 Euro.
Grundförderung für Wärmepumpen
Der Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe wird mit einer Grundförderung von 30 % unterstützt. Die Förderung bezieht sich auf die tatsächlichen Investitionskosten, höchstens jedoch auf die jeweils gültigen förderfähigen Kosten.
Zusätzlich können verschiedene Boni den Zuschuss deutlich erhöhen.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer:innen, die eine fossile Heizung – zum Beispiel eine Öl-, Kohle- oder ältere Gasheizung – durch eine klimafreundliche Lösung wie eine Wärmepumpe ersetzen.
Zum Start der neuen Förderrichtlinie beträgt dieser Bonus 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 wird er jeweils zum 1. Februar und 1. August schrittweise um 4 Prozentpunkte reduziert.
Kurz gesagt: Wer früh modernisiert, kann sich höhere Zuschüsse sichern.
Einkommensbonus: Mehr Differenzierung nach Haushaltssituation
EinkommensbonusNeu ist die Berücksichtigung von im Haushalt lebenden Kindern. Dadurch erhöhen sich die Einkommensgrenzen für viele Familien.
Maximale Förderquote
Die Summe aus Grundförderung und Boni ist begrenzt:
- Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro:
maximal 80 % Förderquote - Alle übrigen Haushalte: maximal 70 % Förderquote
Was wird künftig gefördert – und was nicht?
FörderfähigkeitDie Heizungsförderung wird künftig grundsätzlich für den Wechsel von einer fossilen Heizung auf ein erneuerbares Heizsystem gewährt.
Nicht mehr förderfähig ist unter anderem der Austausch eines Fernwärmeanschlusses oder der Ersatz einer Wärmepumpe, die ab 2008 installiert wurde. Für den Austausch älterer erneuerbarer Heizsysteme gelten künftig reduzierte Förderkonditionen.
BEG-Förderung im Mehrfamilienhaus
MehrfamilienhausFörderfähige Kosten
Für die erste Wohneinheit gelten dieselben förderfähigen Kosten wie beim Einfamilienhaus.
Die schrittweise Absenkung der förderfähigen Kosten betrifft ausschließlich die erste Wohneinheit.
Fördersätze und Boni
Die Fördersätze entsprechen grundsätzlich den Regelungen für Einfamilienhäuser. Für selbstgenutzte Eigentumswohnungen können ebenfalls Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus in Anspruch genommen werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
BEG-Förderung für Nichtwohngebäude
NichtwohngebäudeAuch der Austausch einer Heizung in Nichtwohngebäuden wird weiterhin gefördert. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Anders als bei Wohngebäuden richtet sich die Höhe der ansetzbaren Kosten nach der Nettoraumfläche, kurz NRF.
Auch die nebenstehenden Werte werden in den kommenden Jahren schrittweise abgesenkt.
GModG und BEG: Was ändert sich beim Heizungstausch?
HeizungstauschParallel zur Anpassung der BEG ist das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, in Kraft getreten. Ziel ist es, die Modernisierung von Gebäuden wirtschaftlich tragfähig zu gestalten und Eigentümer:innen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik zu geben.
Mit dem GModG wurde die bisherige 65-%-Regel für erneuerbare Energien abgeschafft. Eigentümer:innen können nun freier entscheiden, welche Heiztechnik am besten zu Gebäude, Anforderungen und Budget passt.
Was bedeutet das für Ihre Wärmepumpenplanung?
WärmepumpenplanungDie neue BEG-Systematik macht eine frühzeitige Prüfung besonders wichtig. Je nach Gebäude, Eigentumssituation, Einkommen, Heizungsbestand und Modernisierungszeitpunkt können sich unterschiedliche Fördermöglichkeiten ergeben.
Mitsubishi Electric unterstützt Fachpartner, Planung und Betreiber mit technischen Informationen, Systemlösungen und persönlicher Beratung rund um effiziente Wärmepumpenlösungen.
Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen
Bio-TreppeWer sich künftig für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss die sogenannte Bio-Treppe berücksichtigen. Sie schreibt vor, dass ab 2029 ein steigender Anteil klimafreundlicher Energieträger eingesetzt werden muss. Dazu zählen zum Beispiel Biomethan, Bioheizöl oder Wasserstoff.
Damit bleibt die Wahl einer Gas- oder Ölheizung grundsätzlich möglich. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an den eingesetzten Brennstoff über die kommenden Jahre deutlich. Für Eigentümer:innen bedeutet das: Neben den Investitionskosten sollten auch Verfügbarkeit, Preisentwicklung und langfristige Planungssicherheit der benötigten Energieträger berücksichtigt werden.
Häufige Fragen zur BEG-Förderung 2026
FAQDie Grundförderung für eine förderfähige Wärmepumpe beträgt 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
Für die erste Wohneinheit können ab dem 21.07.2026 maximal 28.000 Euro angesetzt werden. Diese Obergrenze sinkt anschließend schrittweise bis auf 22.000 Euro im zweiten Halbjahr 2030.
Der Klimageschwindigkeitsbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer:innen, die eine fossile Heizung durch eine klimafreundliche Lösung wie eine Wärmepumpe ersetzen. Zum Start beträgt der Bonus 16 %.
Ja. Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Neu ist, dass im Haushalt lebende Kinder berücksichtigt werden und sich dadurch die Einkommensgrenzen erhöhen können.
Ja. Auch in Nichtwohngebäuden wird der Austausch einer Heizung weiterhin gefördert. Die Grundförderung beträgt 30 %. Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Nettoraumfläche.