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Titelbild Förderung Nichtwohngebäude

BEG-Förderung für Nichtwohngebäude

Zuschüsse für Kältekompressionsgeräte und Luft/Luft-Wärmepumpen möglich

Blogartikel

Im Gebäudesektor muss der CO2-Ausstoß in den kommenden Jahren signifikant reduziert werden. Was dabei hilft, ist der Einsatz von effizienten Technologien, die im Gebäudebestand oft veraltet, weniger effiziente Techniken ersetzen können.

Wer Nichtwohngebäude saniert und energetisch auf ein höheres Niveau bringt, der kann nun auch von der Förderung von Kälteanlagen zur Raumkühlung profitieren. Denn die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sehen in diesem Bereich Fördermöglichkeiten für diese Systeme als Maßnahmen aus dem Bereich Anlagentechnik vor.

Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent der förderungsfähigen Kosten können hier beantragt werden – für alle Anlagen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Allerdings müssen bei dem Antrag einige Punkte beachtet werden, damit das Fördergeld am Ende auch ausgezahlt wird.

Anpassung der BEG

Die BEG wurde zuletzt zum 28. Juli 2022 angepasst. Mit sofortiger Wirkung traten die Änderungen der systematischen Maßnahmen in Kraft. Die Änderungen im Bereich der Einzelmaßnahmen gelten seit dem 15. August 2022.

Zuschüsse für Kältekompressionsgeräte in der BEG Einzelmaßnahmen

Zuschüsse Kältekompressionsgeräte

Klimageräte und Kaltwassersätze, die entsprechende Mindestanforderungen erfüllen, werden im Bereich der Anlagentechnik durch die BEG in Nichtwohngebäuden berücksichtigt und mit 15 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten bezuschusst. Ausschlaggebend sind dabei die Leistungsregelung der Kompressionskälteanlagen und der errechnete Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad (ETA s, c), der die Effizienz des Systems beschreibt.

Vor der Antragstellung muss ein Energieeffizienz-Experte oder eine Energieeffizienz-Expertin eine technische Projektbeschreibung erstellen, in der die Herstellerangaben zu den o. g. Werten berücksichtigt werden.

Nahezu alle Produkte der M-Serie, Mr. Slim, (H)VRF sowie die meisten luft- und wassergekühlten Kaltwassersätze können hier gefördert werden.

Abbildung Grafik BEG Zuschüsse Produktbereiche 01

Die BEG fördert auch Luft/Luft-Wärmepumpen

Förderung Luft/Luft-Wärmepumpen

Die meisten modernen Klimageräte arbeiten heute reversibel. Das heißt, sie können auch als Wärmepumpe zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden. In zunehmend gut gedämmten Gebäuden, vor allem in gewerblichen aber auch in privaten Wohnbereichen, können so Luft/Luft-Wärmepumpen das wassergeführte Heizsystem sehr gut ergänzen oder gar ersetzen.

Neben Anforderungen an die Effizienz, die durch ETAs-Grenzen vorgegeben werden, müssen die Wärmepumpen von einem unabhängigen Institut geprüft und zertifiziert sein. Erfüllen die Systeme diese Voraussetzungen, so werden sie in die Liste der geprüften Wärmepumpen des BAFA aufgenommen. Aus diesem Grund müssen bei der Antragstellung zu dieser Maßnahme keine Energieeffizienz-Expert:innen eingebunden werden und der Antrag kann ohne die Technische Projektbeschreibung gestellt werden. Der Basiszuschuss liegt hier bei 25 Prozent. Ersetzt die Wärmepumpe eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, erhöht sich der Zuschuss auf 35 Prozent.

Beim Gaskesseltausch gilt ein Mindestalter des auszutauschenden Kessels von 20 Jahren.

Die meisten M-Serie, Mr. Slim, VRF Produkte können auch als Luft/Luft Wärmepumpe gefördert werden.

Abbildung Grafik BEG Zuschüsse Produktbereiche 02

Wärme und Raumklimatisierung auch bei systematischen Maßnahmen förderungsfähig

Wärme und Raumklimatisierung

Bei der Förderung von systematischen Maßnahmen werden alle Vorhaben, die im Ergebnis zu einem energetischen Zustand des Gebäudes auf einer Effizienz-Stufe führen, als Gesamtmaßnahme betrachtet.

Allerdings spielen effiziente Kälteanlagen hier eine herausragende Rolle. Wenn effiziente Systeme auf Basis erneuerbarer Energien mehr als 55 Prozent des Wärme-und Kältebedarfs decken, kann für das Gebäude ein Erneuerbare-Energien-Bonus beantragt werden. Dieser wird zusätzlich zu den jeweiligen Zuschüssen gewährt, die bei der Erreichung der jeweiligen Effizienzstufe gezahlt werden. In der Sanierung zusätzliche 5 Prozentpunkte.

Abbildung Grafik BEG Zuschüsse Produktbereiche 03

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