
BEG-Förderung von Kaltwassersätzen und Großwärmepumpen
CO2-Einsparung auch bei Nichtwohngebäuden
BlogartikelNeben Wohngebäuden bietet auch das gewerbliche Umfeld vielfältige Möglichkeiten, mit den eingesetzten Technologien, den CO2-Austoß zu reduzieren. Sowohl bei den Einzel- als auch bei den systematischen Maßnahmen rücken daher auch Nichtwohngebäude in den Fokus. Moderne Kälte- und Heiztechniksysteme reduzieren hier durch ihre effiziente Betriebsweise die schädlichen Emissionen im erheblichen Maße.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Einsatz dieser modernen Systeme. Es werden sowohl effiziente Kaltwassersätze zur Raumkühlung, wie auch der Großwärmepumpe zur Wärmeerzeugung in Nichtwohngebäuden gefördert.
Anpassung der BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zuletzt zum 28. Juli 2022 angepasst. Mit sofortiger Wirkung traten die Änderungen der systematischen Maßnahmen in Kraft. Die Änderungen im Bereich der Einzelmaßnahmen gelten seit dem 15. August 2022.
Anlagentechnik zur Raumkühlung fördern lassen
Förderung RaumkühlungDie BEG-Förderung berücksichtigt im Bereich der Anlagentechnik Kaltwassersätze, die entsprechende Mindestanforderungen erfüllen. Bei ihrem Einsatz in Nichtwohngebäuden wird die Maßnahme mit 15 Prozent der förderungsfähigen Kosten bezuschusst. Diese sind auf 1.000 € pro Quadratmeter Nettofläche begrenzt, maximal auf 5 Mio. € pro Gebäude und Kalenderjahr.
Bevor der Online-Antrag gestellt wird, muss ein Energieeffizienz-Experte oder eine Energieeffizienz-Expertin eine entsprechende technische Projektbeschreibung erstellen. Anschließend erhalten die Expert:innen eine TPB-ID, mit der der Antrag beim BAFA eingereicht werden kann.
Viele luft- und wassergekühlten Kaltwassersatz-Serien der Produktmarke Climaveneta können bei der Installation bezuschusst werden. Die Produktliste führen alle förderungsfähigen Geräte mit den relevanten technischen Daten auf.

Auch Großwärmepumpen können gefördert werden
Förderung GroßwärmepumpenViele der Kaltwassersätze können im Betrieb als Wärmepumpen eingesetzt werden. Erfüllen sie dann die technischen Mindestanforderungen an Effizienz und sind entsprechend von unabhängigen Instituten geprüft und zertifiziert, so werden sie auch im Rahmen der BEG als Wärmeerzeuger gefördert.
Energieeffizienz-Expert:innen müssen in diesem Falle nicht eingebunden werden, denn die geprüften Wärmepumpen werden beim BAFA direkt gelistet. Bei der Antragstellung können sie in dem Onlineformular direkt aus der Liste der förderungsfähigen Produkte ausgewählt werden.
Die Großwärmepumpen werden grundsätzlich mit 25 Prozent der förderungsfähigen Kosten bezuschusst. Mit dem Kesseltausch-Bonus (gilt für den Austausch von Öl-, Gas-, Kohle oder Nachtspeicherheizungen (Gaskessel müssen min. 20 Jahre alt sein) kann eine Maximalförderung von 40 Prozent der förderfähigen Kosten erreicht werden.
Von dieser Wärmepumpenförderung profitieren viele Climaveneta Produkte.
INTEGRA-Systeme in der BEG-Förderung
BEG-FörderungNeben den herkömmlichen Großwärmepumpen gibt es unter der Produktmarke Climaveneta auch das innovative INTEGRA-System. Es erlaubt 4-Leiter-Anwendungen für den simultanen Kühl- und Heizbetrieb. Diese innovative Lösung wird in vielen Serien ebenfalls als Wärmeerzeuger in den Einzelmaßnahmen der BEG gefördert – mit den zuvor dargestellten Zuschüssen. Die beigefügte Liste verschafft einen Überblick über die förderungsfähigen Produkte.

Wärme und Raumklimatisierung auch bei systematischen Maßnahmen förderungsfähig
FörderungenHinweis: Die im Rahmen der BEG genannte Förderung im Neubaubereich ist zurzeit aufgehoben.
Bei der Förderung von systematischen Maßnahmen geht es nicht um einzelne Maßnahmen oder Bereiche, wie z. B. die Raumklimatisierung. Vielmehr werden hier alle Vorhaben, die im Ergebnis zu einem energetischen Zustand des Gebäudes auf einer Effizienz-Stufe führen, als Gesamtmaßnahme betrachtet.
Allerdings spielen effiziente Kälte- und Heizanlagen hier eine herausragende Rolle. Wenn effiziente Systeme auf Basis erneuerbarer Energien mehr als 55 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs decken, kann für das Gebäude ein EE-Zusatzzuschuss beantragt werden. Dieser wird zusätzlich zu den jeweiligen Zuschüssen gewährt, die bei der Erreichung der jeweiligen Effizienzstufe gezahlt werden. In der Sanierung bringt der Bonus zusätzliche 5 Prozentpunkte.

Download weiterer Informationen
Download- Informationsbroschüre zur Förderung von Kaltwassersätzen und Großwärmepumpen