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§ 14a EnWG - Was Fachbetriebe und Planer zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wissen müssen

Hintergrund und Zielsetzung von § 14a EnWG

Fachartikel 08.01.2026

Deutschlands Ziele zur Dekarbonisierung sind ambitioniert: Bis 2030 sollen 6.000 000 Wärmepumpen eingebaut sein, was eine Neu-Installation von 500.000 Geräten pro Jahr erfordert. Zudem sollen bis dahin 15.000.000 Elektrofahrzeuge auf die Straße gebracht werden.

Das bedeutet: Die Anzahl der elektrischen Verbraucher wird in den nächsten Jahren stark ansteigen. Zugleich sollen mehr erneuerbare Energieerzeugungsanlagen gebaut werden, womit das Schwarzfall-Risiko steigt. Um das zu verhindern, wurde der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ins Leben gerufen: Er soll die Netzstabilität sicherstellen und Netzengpässe aufgrund von Energiemangel vermeiden.

Wie funktioniert das genau?

Droht eine Überlastung des Netzes dürfen Netzbetreiber die Verbraucher zwar nicht abschalten, aber zumindest drosseln. Dabei basiert die Regulierung auf Smart-Meter-Daten und eine digitale Netzüberwachung. Ziel ist es, die Verteilnetze zu digitalisieren und für eine flexible Lastführung zu sorgen.

Weiterführende Links
Video-Empfehlung

§14a EnWG: Schlüssel für ein stabiles Stromnetz
Seit Januar 2024 müssen alle Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW flexibel steuerbar sein – eine zentrale Maßnahme, um Netzengpässe bei Wärmepumpen und E-Fahrzeugen zu vermeiden. Im Video erklärt Grischa Dethlefs die gesetzlichen Vorgaben, Ausnahmen, Übergangsfristen und technische Steuerungsoptionen.

Zum Video-Mitschnitt

Was ist eine „steuerbare Verbrauchseinrichtung“?

SteuVE

Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) gehören:

  • Wärmepumpen inklusive Heizstäbe
  • Luft/Luft-Wärmepumpen/Klimaanlagen
  • Batteriespeicher
  • Private Ladestationen

Allerdings sind diese Geräte nicht automatisch steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Netzanschlussleistung ist größer als 4,2 kW. Mehrere Wärmepumpen am selben Anschluss werden zusammenaddiert und als eine Steuerbare Verbrauchseinrichtung betrachtet.
  • Der Netzanschluss erfolgt im Niederspannungsnetz (230 V/400V)
  • Die Inbetriebnahme des Geräts erfolgte nach dem 01.01.2024

Ausnahme

⚠️ Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen worden, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Was fällt unter eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?

Überblick

Smart Meter und Steuerbox werden zur Pflicht-Ausstattung

Pflicht-Ausstattung

Die neuen steuerbaren Verbraucher erfordern ein intelligentes Messsystem (iMSys) sowie einen Smart Meter Gateway (SMGW). Als Schnittstelle zum Netzbetreiber fungiert eine Steuerbox oder ein Energiemanagementsystem (EMS).

Ob dabei EEBUS, KNX oder Relais zum Einsatz kommen, können Anlagenbetreiber:innen frei entscheiden.

Grafische Darstellung eines Smart Meter GatewaysSmart Meter Gateway (SMGW)

Soll die Steuerung direkt oder über ein EMS erfolgen?

Direkt oder indirekt?

Die Steuerung der Verbraucher kann direkt erfolgen oder über ein Energiemanagementsystem:

Direktansteuerung: Bei der Direktansteuerung drosselt der Netzbetreiber einzelne Steuerbare Verbrauchseinrichtungen direkt.
EMS-Steuerung: Im Rahmen der EMS-Steuerung legt der Netzbetreiber die Gesamt-Netzbezugsgrenze fest. Die Verteilung erfolgt über das Energiemanagementsystem (EMS).

Eine Steuerung über ein EMS ist sinnvoll, wenn mehrere Verbraucher wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, eine Wallbox und ein Speicher angeschlossen sind. Eine Eigenerzeugung zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage kann gegen die Netzbezugsgrenze gerechnet werden.

Welche Steuerung zum Einsatz kommen soll, kann der Betreiber frei entscheiden. In jedem Fall aber muss die Art der Steuerung bei der Anmeldung angegeben werden.

Diese Steuerungen gibt es
  • Relais-Ansteuerung
  • IP-Ansteuerung
  • EMS-Steuerung
  • Mischform aus EMS und direkter Ansteuerung

Mehr erfahren Sie im nachfolgenden Slider.

Steuerungen im Vergleich

Überblick
Grafik Relais-Ansteuerung
Grafik IP-Ansteuerung
Abbildung 3
Grafik EMS und direkte Ansteuerung

In 3 Schritten zur Anmeldung und Inbetriebnahme.

Anmeldung und Inbetriebnahme

Schritt 1

Vor der Installation einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung muss geprüft werden, ob eine §14a Anlage vorliegt. Ist dies der Fall, besteht die Pflicht zur Teilnahme. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist obligatorisch, inklusive Steuerungsmodell.

Bild der Ziffer 1 in weißer Schrift auf rotem Grund

Schritt 2

Der Messstellenbetreiber installiert den Smart Meter Gateway sowie eine Steuerbox.

Bild der Ziffer 2 in weißer Schrift auf rotem Grund

Schritt 3

Sobald Smart Meter Gateway und Steuerbox vorhanden sind, erfolgt der Anschluss der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Andernfalls muss die Steuerleitung zum Zählerschrank gelegt werden.

Bild der Ziffer 3 in weißer Schrift auf rotem Grund

Wie sehen die Rechte und Grenzen des Netzbetreibers aus?

Rechtliches

Droht eine Überlastung des Netztes, kann der Netzbetreiber den Netzbezug drosseln. Anders als vor der Novellierung des §14a ist eine Vollabschaltung nicht möglich. Stattdessen steht jeder Steuerbaren Verbrauchseinrichtung im Steuerungsfall eine Mindestbezugsleistung von 4,2 kW zu oder 40 % der Leistung zu, wenn diese größer als 4,2 kW ist.

Ziel ist es, das Netz zu stabilisieren und zugleich den Komfort zu erhalten. Daher gibt es keine klassischen Sperrzeiten – die Steuerung ist nur temporär.

Symbolbild eines Gesetztestextes

Vergütungsmöglichkeiten und Netzentgelt-Modelle im Überblick

Überblick
Modul 1

Pauschale Netzentgeltreduzierung ohne separaten Zähler – ein Rabatt auf das Netzentgelt von bis zu 140 Euro ist möglich.

Modul 3

Zeitvariables Netzentgelt. Dieses Modul ist mit dem ersten kombinierbar.

Modul 2

Prozentuale Arbeitspreisreduzierung des Netzentgelts. Der Rabatt orientiert sich am Verbrauch, was eine separate Messung und damit ein zusätzliches Messgerät erforderlich macht. Daher ist diese Variante nur dann profitabel, wenn ein deutlicher Mehrverbrauch über die steuerbare Verbrauchseinrichtung realisiert wird.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung?

Herausforderungen

Bei der Umsetzung sind einige Herausforderungen zu meistern.

So ist die zuverlässige Messdatenerfassung über den Smart Meter Gateway kritisch. Außerdem erfordert die Integration von EMS-Systemen und Schnittstellen-Fachwissen. Hinzu kommen die unterschiedlichen Vorgaben der Netzbetreiber, die für Komplexität sorgen.

Empfehlungen für Installateure und Planer

Um eine reibungslose Installation zu gewährleisten, sollten Installateure und Planer einige Punkte beachten:

  • Von Anfang an die Steuerbarkeit in die Planung einbeziehen.
  • Frühzeitig übersetzungstechnisch Vorgaben und Entgeltmodelle klären.
  • Kunden umfassend zu Vorteilen, Technik und Pflichten beraten.
  • Dokumentation der Steuerbarkeit und ordentliche Anlagenbeschreibung beifügen

Was bedeutet das speziell für Wärmepumpen-Projekte?

Wärmepumpen-Projekte

Die Steuerbarkeit wird zu einem zwingenden Bestandteil der Wärmepumpen-Elektroplanung. Zugleich erhöht die Kombination mit Wallboxen/Speichern die EMS-Komplexität – aber auch den Nutzen. Was als positiver Effekt für die Betreiber von Wärmepumpen hinzukommt, sind reduzierte Entgelte, die wirtschaftliche Vorteile bringen.

Bild einer Wärmepumpen-Kaskade

Ausblick: Wie geht es weiter rund um den §14a?

Ausblick

Der Smart-Meter-Rollout nimmt Fahrt auf und iMSys werden bei neuen Anlagen zum Standard. Das bedeutet: Digitale Schnittstellen und Interoperabilität (EEBUS/KNX) gewinnen an Bedeutung und die Integration ins EMS sowie das Lastmanagement werden (neue) Kernkompetenzen im Handwerk. Zudem setzen Netzbetreiber zunehmend auf Echtzeit-Daten für Steuerentscheidungen.

Symbolbild mehrerer Fragezeichen auf schwarzem Untergrund

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