09.01.2026 - Ankündigung des Koalitionsausschusses zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – das Gebäudemodernisierungsgesetz kommt
Ergebnis aus dem Koalitionsausschuss: Bis Ende Januar 2026 sollen die Eckpunkte der Revision des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorliegen.
NewsDie Bundesregierung hat im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 11. Dezember 2025 angekündigt, das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu vereinfachen. Es wird die Überarbeitung hin zu einem technologieoffeneren und flexibleren Gesetz unter dem neuen Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ vorbereitet.
Bereits Ende Februar 2026 soll laut Ankündigung die Novelle beschlossen werden.
Ziele und Inhalte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes
Mehr Technologieoffenheit, Flexibilität und Anwendungsfreundlichkeit
Das künftige Gebäudemodernisierungsgesetz soll – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – deutlich technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden als sein Vorgänger. Genaue Inhalte der Überarbeitung wurden bis dato nicht veröffentlicht.
Gemeinsame Erarbeitung der Eckpunkte bis Anfang 2026
Um die konkreten Inhalte und Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes zu definieren, werden die Fraktionsvorsitzenden und Fachpolitikerinnen und -politiker der Regierungskoalition gemeinsam mit den Bundesministerinnen für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bis Ende Januar 2026 zentrale Eckpunkte erarbeiten. Darauf aufbauend soll die Bundesregierung zeitnah einen Kabinettsentwurf vorlegen.
Erwartungen der Branche
Mit der angekündigten „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ bzw. der geplanten Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde im Jahr 2025 eine Unsicherheit bei Verbrauchern und der gesamten Heizungsbrache deutlich. Ein neuer kompletter Systemwechsel würde der Heizungsbranche schaden sowie Verbraucher weiter verunsichern und damit die schnelle und notwendige Umsetzung der Wärmewende in Deutschland weiter verzögern. Weiter fordert die Branche bei der Überarbeitung des Gesetzes die Berücksichtigung der Rechtssicherheit in Zusammenhang mit nationalen und europäischen Klimaschutz und Verfassungsvorgaben.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird abgeschafft. Stattdessen plant die Bundesregierung die Einführung eines technologieoffeneren und flexibleren Gebäudemodernisierungsgesetzes. Ende Januar 2026 sollen Eckpunkte vorliegen, die Novelle wird bis Ende Februar beschlossen.
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